Aus dem Produktebeschrieb geht zudem hervor, dass sich der Schallleistungspegel mit der Lärmschutzkabine um bis zu 11 dB(A) reduzieren lässt.50 Es ist damit erstellt, dass der Schallleistungspegel des Aussengeräts mit der Installation der fraglichen Lärmschutzkabine technisch und betrieblich um mindestens 4 dB(A) reduziert werden kann. Die Massnahme ist damit geeignet, den Lärm an der Quelle massgeblich zu reduzieren. Mit einer Schalldämmhaube oder Lärmschutzkabine kann dem Vorsorgeprinzip nach Art. 7 Abs. 1 Bst. a LSV demnach ebenfalls wirksam Rechnung getragen werden.