b) In der Stellungnahme vom 7. März 2019 führt die Beschwerdegegnerschaft aus, die Vertreiberin der geplanten Wärmepumpe biete für ihre Geräte keine standardisierten Schalldämmhauben, sondern nur noch sog. Lärmschutzkabinen (Silentus Pro Tech M / L) an. Die Installation dieser Lärmschutzkabine sei technisch nicht möglich, weil der Platz dafür fehle. Dieser Argumentation kann nicht gefolgt werden: Die geplante Wärmepumpe kann problemlos um das notwendige Mass weiter weg von der Fassade im Vorgartenbereich platziert werden, so dass der Lüftungsschacht oder der Schrank für das Gartenwerkzeug durch eine Lärmschutzkabine oder eine andere Schalldämmhaube nicht tangiert werden.