Aussengeräts mit einer standardisierten Schalldämmhaube um ca. 4 bis 5 dB(A) reduziert werden kann. Die BVE zog in der Folge gestützt auf das umweltrechtliche Vorsorgeprinzip in Erwägung, mit einer Auflage die Installation einer standardisierten Schalldämmhaube, die eine Schallreduktion von ca. 4 bis 5 dB(A) bewirkt, anzuordnen. Gleichzeitig gewährte die BVE der Beschwerdegegnerschaft die Möglichkeit, eine Projektänderung für einen Wärmepumpentyp mit einem 4 bis 5 dB(A) tieferen Schallleistungspegel einzureichen. Mit diesem Wert hätte die Wärmepumpe ungefähr demjenigen Bestand der marktverfügbaren Wärmepumpen entsprochen, die einen verhältnismässig tiefen Schallleistungspegel aufweisen.