j) Vorliegend soll das lärmverursachende Gerät ausserhalb des Gebäudes aufgestellt werden. Der Schallleistungspegel der geplanten Wärmepumpe ist verhältnismässig hoch. Auch sind nach den Akten die Grenzwerte (Planungswert und der Vorsorgewert "beco") beim nächstliegenden Immissionsort eher knapp und nur unter der Auflage, dass die Wärmepumpe während der akustischen Nachtzeit (19.00 bis 7.00 Uhr) im Flüstermodus betrieben werden darf, eingehalten. Schliesslich befinden sich im vorliegenden Fall alle relevanten Immissionsorte in der ES II, wobei die Distanz zum nächstliegenden Immissionsort (J.________weg 15) nur knapp 13 m beträgt.