g) Geplant ist, das Aussengerät der Splitanlage auf der Nordfassade an der östlichen Gebäudeecke zu platzieren. Das ist nachvollziehbar; mit der Verschiebung oder Umplatzierung des Aussengeräts auf eine andere Seite des Gebäudes bzw. Grundstücks würden die Emissionen nur verlagert, nicht aber vermindert. Hinzu kommt, dass eine beliebige Verschiebung des Aussengeräts auch aufgrund der gesetzlichen Grenzabstandsvorschriften und der Erschliessungssituation beschränkt ist. Ein besserer Aufstellungsort als der geplante ist demnach nicht ersichtlich.