lärmmindernde Massnahmen ergriffen werden müssen. Das AWI führte im Bericht vom 22. November 2018 aus, die Grenzwerte (Planungswert und Vorsorgewert beco) würden unterschritten. Zusätzliche technische oder bauliche Lärmminderungsmassnahmen seien nicht nötig. Die erwarteten (gerechneten) Schalldruckpegel an den Immissionsorten würden im Bereich des Umgebungslärms liegen. Der Umgebungslärm nachts in einer ruhigen Wohnzone liege gemäss eigenen Schallmessungen zwischen 28 bis 35 dB(A). Die fragliche Wärmepumpe entspreche somit dem Umgebungslärm und sei kaum hörbar.