Es ist offenkundig, dass nicht die gleichen Immissionen resultieren, wie wenn eine direkte Schallverbindung zwischen der Schallquelle und dem Immissionspunkt besteht. So erlaubt beispielsweise der Schallrechner des deutschen Bundesverbands Wärmepumpen (bwp) bei fehlendem Sichtkontakt zwischen der Lärmquelle und dem Immissionsort einen Abzug von 5 dB.34 Dass das AWI in der vorliegenden Situation gestützt auf seine Erfahrungen einen Abzug von 3 dB bei der Immissionsberechnung berücksichtigte, ist sachlich vertretbar und nicht zu beanstanden. Es besteht keine Veranlassung, diese Immissionsberechnung der Fachbehörde in Zweifel zu ziehen.