e) Das AWI nahm unter anderem für den nächstliegenden Immissionsort (J.________weg 15) eine Immissionsberechnung vor.30 Aus dem Lärmschutznachweis vom 21. November 2018 geht hervor, dass das AWI bei der Berechnung einen Abzug von - 3 dB einrechnete, weil der Immissionsort nicht dem Direktschall ausgesetzt ist. Dieser Abzug ist plausibel: Der Situationsplan zeigt, dass das Gebäude J.________weg 15 sowie das Gebäude J.________weg 13, vor dem das Aussengerät der Wärmepumpe installiert werden soll, nordseitig auf der gleichen Höhe liegen.31