a) Im Beschwerdeverfahren nahm das AWI erneut eine Immissionsberechnung mit dem Schallrechner vor. Den Berechnungen legte das AWI einen Situationsplan bei. In diesem sind die Lage der geplanten Wärmepumpe sowie drei Immissionsorte ersichtlich. Im Bericht vom 22. November 2018 kam das AWI zum Schluss, dass bei allen Immissionsorten (J.________weg 12, J.________weg 15 und unbebaute Parzelle Nr. G.________) der "Vorsorgewert beco" von 33 dB(A) in der Nacht und der Planungswert gemäss LSV von 45 dB(A) nachts unterschritten sind.