Vergleichbar sind vorliegend der Schalldruckpegel LpA am Empfangsort (hörbarer Schallpegel) mit den "Vorsorgewerten beco" und der Beurteilungspegel Lr mit den Planungswerten gemäss der LSV. Der Fachbericht Immissionsschutz vom 23. Mai 2018 ist unter diesen Umständen nicht zu beanstanden. Die Beschwerde ist in diesem Punkt unbegründet. 7. Berechnung der Lärmimmissionen