b) Die BVE holte im Beschwerdeverfahren unter anderem zur Frage der Pegelkorrekturen einen Bericht beim AWI ein. Im Bericht vom 22. November 2018 hielt das AWI einleitend fest, es benutze seit Anfang 2018 aufgrund der Empfehlungen des Cercle Bruit den Schallrechner der FWS. Für die Berechnung der Lärmimmissionen nehme es den maximalen Schallleistungspegel für den Nachtbetrieb als massgebenden Schallpegel. Bezüglich der Pegelkorrekturen führte es unter anderem Folgendes aus: "Die Pegelkorrektur K1 ist vorgegeben durch die LSV. Die Pegelkorrekturen K2 (Tonhaltigkeit) und K3 (Impulshaltigkeit) beziehen sich auf den Charakter der Lärmquelle.