a) Die Beschwerdeführerin rügt, der Fachbericht Immissionsschutz vom 23. Mai 2018 des AWI sei ungenügend begründet und zur Verbesserung an das AWI zurückzuweisen. Dieser enthalte weder Berechnungen noch gehe aus diesem hervor, auf welche Werte sich das AWI stütze. Indem sich die Gemeinde im Bauentscheid auf den Fachbericht des AWI abgestützt habe, sei auch der Bauentscheid ungenügend begründet. Dadurch habe die Gemeinde ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.