Aus dem Protokoll der Einspracheverhandlung folgt, dass die Vertreterin des AWI dem Vertreter der Beschwerdeführerin einen Lärmschutznachweis für die geplante Wärmepumpe aushändigte.22 Dieser basiert auf dem neuen Online-Formular bzw. dem Online- Schallrechner23, wie den Akten entnommen werden kann.24 Der Schallrechner wurde von der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS) zusammen mit dem Cercle Bruit entwickelt.25 Die Beschwerdeführerin vermag somit aus dem Einwand, für die lärmtechnische Beurteilung sei ein veraltetes Formular verwendet worden, nichts zu ihren Gunsten abzuleiten. Die Kritik der Beschwerdeführerin ist unbegründet.