c) Es trifft zwar zu, dass die Beschwerdegegnerschaft zur Berechnung der Pegel ursprünglich das frühere Excel-Formular vom 18. Dezember 2012 verwendete. Dieser Mangel wurde im vorinstanzlichen Verfahren jedoch behoben. Aus den Akten geht hervor, dass die Gemeinde am 11. Juli 2018 eine Einspracheverhandlung im Beisein der Parteien sowie einer Vertretung des AWI durchführte. Aus dem Protokoll der Einspracheverhandlung folgt, dass die Vertreterin des AWI dem Vertreter der Beschwerdeführerin einen Lärmschutznachweis für die geplante Wärmepumpe aushändigte.22