Dies deckt sich mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 6. April 2017.19 Eine unzulässige Ausdehnung des Streitgegenstands läge entgegen der Auffassung der Beschwerdegegnerschaft nicht vor. 4. Mangelhafte Unterlagen a) Die Beschwerdeführerin moniert, aus den Baugesuchsunterlagen gehe nirgends hervor, was für ein Wärmepumpentyp genau installiert werde. Eine Lärmberechnung sei nicht möglich. Weiter sei für den Lärmschutznachweis nicht das neuste Formular des Cercle Bruit verwendet worden. Zudem bringt die Beschwerdeführerin vor, die 14 Vgl. Beilage 5 zur Beschwerde vom 27. September 2018