3. Die Beschwerdegegnerschaft beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 29. Oktober 2018 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. Weiter beantragt sie, es sei ihr Gelegenheit zur Prüfung einer Projektänderung einzuräumen, falls die BVE nach einer summarischen Prüfung wider Erwarten zur Auffassung gelange, die projektierte Wärmepumpe sei nicht bewilligungsfähig. Mit Stellungnahme vom 30. Oktober 2018 schliesst die Gemeinde auf Abweisung der Beschwerde. 4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet3, holte beim Amt für Berner Wirtschaft beco (neu: Amt für Wirtschaft und Immissionsschutz AWI) einen Bericht