2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 27. September 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Bauentscheids vom 21. August 2018 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie erhebt einerseits formelle Rügen. Andererseits befürchtet sie, die geplante Wärmepumpe führe zu starken Lärmimmissionen.