Gegen das Vorhaben erhob die Beschwerdeführerin Einsprache. Mit Bauentscheid vom 21. August 2018 erteilte die Gemeinde Lyss für die Installation der Luft-Wasser-Wärmepumpe die Baubewilligung unter der Auflage, dass die Wärmepumpe während der akustischen Nachtzeit (19.00 bis 7.00 Uhr) nur im Flüstermodus betrieben werden darf.