1. Der Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 (nachfolgend: Beschwerdegegnerschaft) reichten am 9. März 2018 bei der Gemeinde Lyss ein Baugesuch für die Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe in Split-Ausführung (mit Innen- und Aussengerät) auf der Parzelle Lyss Grundbuchblatt Nr. F.________ ein. Die Parzelle liegt im Perimeter der Überbauungsordnung (UeO) Nr. 22 Erli. Diese ist gemäss dem GBR1 der Lärmempfindlichkeitsstufe II (ES II) zugeordnet.2 Gegen das Vorhaben erhob die Beschwerdeführerin Einsprache.