Im Übrigen wird die Projektänderungsbewilligung der Gemeinde Wattenwil vom 28. August 2018 bestätigt. 2. Den Beschwerdeführern 1 und 2 werden je Verfahrenskosten von Fr. 600.00 zur Bezahlung auferlegt. Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn A.________, eingeschrieben - Herrn B.________, eingeschrieben - C.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Wattenwil, eingeschrieben