Baupolizeibehörde der Gemeinde Wattenwil in einem separaten Baupolizeiverfahren zu prüfen haben. Soweit die Rügepunkte den Gegenstand der Projektänderungsbewilligung betreffen, sind diese unbegründet: Die Fassadenanpassungen sprengen den Rahmen einer Projektänderung nicht. Ein neues Baubewilligungsverfahren muss nicht durchgeführt werden. Eine zusätzliche Blendwirkung entsteht nicht. Nicht massgeblich ist, aus welchen Gründen eine Projektänderung beantragt wird. Einwirkungen, die von zonen- und baurechtskonformen Bauvorhaben ausgehen, sind zu dulden. Die Selbstdeklaration ist seit 2009 gesetzlich vorgesehen.