b) Es ist nicht erkennbar, was der Beschwerdeführer 1 mit diesem Einwand überhaupt zu seinen Gunsten ableiten will. Dazu kann Folgendes angemerkt werden: Das System der Selbstdeklaration wurde im Kanton Bern im Jahr 2009 in die Baugesetzgebung aufgenommen. Es soll der Gemeindebaupolizeibehörde erlauben, die verfügbaren Kapazitäten zu konzentrieren und dort einzusetzen, wo es sich lohnt.11 Danach kontrolliert die Gemeinde die Ausführung der Bauvorhaben auf der Grundlage einer baupolizeilichen Selbstdeklaration der dafür verantwortlichen Person (Art. 47 Abs. 2 BewD12). Die 11 Vgl. S. 20 des Vortrages des Regierungsrats an den Grossen Rat zur Änderung des Koordinationsgesetzes