den bewilligten Projektänderungsplänen und der Stellungnahme der Gemeinde vom 26. Oktober 2018 geht klar hervor, dass die Projektänderungsbewilligung vom 28. August 2018 bloss Fassadenanpassungen bei den Häusern A (D.________weg 2) und B (E.________strasse 5) zum Gegenstand hat. Dieser Redaktionsfehler in Ziffer 5 des Dispositivs der angefochtenen Projektänderungsbewilligung vom 28. August 2018 wird mit diesem Entscheid korrigiert.