Einzig die Beschwerdepunkte 9 (Grund der Projektänderung) und 10 (Schattenwurf) betreffen die Projektänderung und werden nachfolgend geprüft. Ausserdem werden in der Erwägung 4 die Einsprachepunkte des Beschwerdeführers 2 im Zusammenhang mit den Fassadenveränderungen beim Haus A behandelt. 4. Umfang der Projektänderung a) Die umstrittene Projektänderung umfasst, wie aus dem Projektänderungsgesuch vom 31. Juli 2017 und den bewilligten Projektplänen vom 20. Dezember 2016 im Massstab 1:50 entnommen werden kann, folgende Änderungen: