b) In seiner Beschwerde erhebt der Beschwerdeführer 2 unter anderem Rügen, die die Verkehrssituation, die Erschliessung, die Parkplatzsituation, die Umgebungsgestaltung, die Anhebung der Häuser, das Gefälle des rollstuhlgängigen Zugangs beim Medizinzentrum und Fassadenänderungen beim Haus C (E.________strasse 7) der Wohnüberbauung "D.________ Nord" betreffen (vgl. Beschwerdepunkte 0 bis 8 und 11). Diese Beschwerdepunkte gehen über das Thema des Streitgegenstands hinaus. Die Beschwerdepunkte 0 bis 8 und 11 können somit nicht zum Streitgegenstand dieses Verfahrens erhoben werden.