Der Beschwerdeführer 1 bemängelt in erster Linie die Verfahrensführung durch die Gemeinde bzw. die regionale Bauverwaltung Westamt der Gemeinden Blumenstein, Burgistein, Forst-Längenbühl, Gurzelen, Kaufdorf, Kirchenthurnen, Pohlern, Seftigen, Stocken-Höfen und Wattenwil (RegioBV Westamt). Auch der Beschwerdeführer 2 kritisiert zusammengefasst die Verfahrensführung durch die Gemeinde bzw. die RegioBV Westamt. Zudem rügt er, die realisierte Wohnüberbauung verstosse in zahlreichen Punkten gegen Vorschriften der Baugesetzgebung.