3. Gegen die Projektänderungsbewilligung erhoben die Beschwerdeführer 1 und 2 mit je zwei separaten Eingaben vom 24. September 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrsund Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Mit Verfügung vom 26. September 2018 vereinigte das Rechtsamt die Beschwerden in einem Verfahren. Der Beschwerdeführer 1 bemängelt in erster Linie die Verfahrensführung durch die Gemeinde bzw. die regionale Bauverwaltung Westamt der Gemeinden Blumenstein, Burgistein, Forst-Längenbühl, Gurzelen, Kaufdorf, Kirchenthurnen, Pohlern, Seftigen, Stocken-Höfen und Wattenwil (RegioBV Westamt).