2. Mit Entscheid vom 28. August 2018 erteilte die Gemeinde Wattenwil der Beschwerdegegnerin die Projektänderungsbewilligung für die Fassadenanpassungen. Im gleichen Entscheid wies sie die Einsprache des Beschwerdeführers 1 als unbegründet ab. Die Einsprachepunkte des Beschwerdeführers 2 behandelte die Vorinstanz nicht. Sie ging davon aus, dass der Beschwerdeführer 2 seine Einsprache im vorinstanzlichen Verfahren zurückgezogen hatte.