I. Sachverhalt 1. Mit Gesamtentscheid vom 23. März 2015 erteilte die Gemeinde Wattenwil der Beschwerdegegnerin für den Neubau von drei Mehrfamilienhäusern (Häuser A, B und C) mit 16 Familienwohnungen, sieben Seniorenwohnungen und einer Gemeinschaftspraxis sowie für den Neubau einer Einstellhalle für 25 Fahrzeuge die Baubewilligung. Die Bauten RA Nr. 110/2018/131 2