Die Bedingung gemäss Ziffer 5.1.1 des angefochtenen Bauentscheids der Gemeinde Hilterfingen vom 15. Dezember 2017 wird aufgehoben. Unter Vorbehalt von Ziffern 3 und 4 hiernach wird im Übrigen der Bauentscheid der Gemeinde Hilterfingen vom 15. Dezember 2017 bestätigt. Insofern wird die Beschwerde abgewiesen. Die Gemeinde Hilterfingen, die Beschwerdeführenden und die Beschwerdegegnerin erhalten je einen Satz der gestempelten Pläne.