Dieses Vorgehen liegt im Interesse der Rechtssicherheit. Auch die Beschwerdeführenden sprechen sich letztlich dafür aus, dass die Wiederherstellung im Beschwerdeentscheid verfügt wird. 42 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 46 N. 9; BVR 2013 S. 85 E. 5.1 43 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0)