Eine Wiederherstellungsmassnahme ist verhältnismässig, wenn sie geeignet ist, das angestrebte Ziel zu erreichen, nicht weiter geht, als zur Herstellung des rechtmässigen Zustands nötig ist und die Belastung für die pflichtige Person in einem vernünftigen Verhältnis zum verfolgten Ziel steht.42 Das Rechtsamt hat den Verfahrensbeteiligten mit Verfügung vom 31. Mai 2018 mitgeteilt, es werde in Betracht gezogen, dass bei Bewilligung der Projektänderung der Rückbau des Balkons auf das bewilligte Mass innert drei Monaten ab Rechtskraft des Entscheids angeordnet werden solle. Es gewährte den Verfahrensbeteiligten dazu das rechtliche Gehör.