beco definierten Vorsorgewerte bewirken. Unter Berücksichtigung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes wird damit dem Vorsorgeprinzip Genüge getan. Aus den Baugesuchsunterlagen geht nicht hervor, dass der Einbau im 1,5 m tiefen Lichtschacht erfolgen soll. Auf dem Lärmschutznachweis ist die Lärmschutzmassnahme "Lichtschacht klein (ca. 1,5 m tief, ca. -5 dB)" nicht markiert. Die Umsetzung dieser lärmmindernden Massnahme ist daher mittels einer entsprechenden Auflage sicherzustellen. 8. Baustellenorganisation