Mit dem gewählten Standort, dem Einbau im tief liegenden Lichtschacht und dem gedämpften Wetterschutzgitter sorgt die Beschwerdegegnerin nicht nur für die Einhaltung der Planungswerte, sondern sie setzt damit auch im konkreten Einzelfall sinnvolle Massnahmen zur Lärmminderung um, die eine Reduktion des Lärms bis unter die vom 38 Vorakten, pag. 483 39 Anhang 6 LSV, bei der massgebenden Empfindlichkeitsstufe II 40 http://www.laerm.ch/de/laermsorgen/laermquellen-und-beurteilung/energie-und-versorgung/waermepumpen/ waermepumpen.html RA Nr. 110/2018/12 24