d) Mit Verfügung vom 31. Mai 2018 bat das Rechtsamt die Beschwerdegegnerin um Mitteilung, welche lärmmindernden Massnahmen an den Fortluftschächten vom Bauvorhaben umfasst würden, und in welchem Umfang damit eine Lärmreduktion erreicht werden könne. Die Beschwerdegegnerin teilte mit Schreiben vom 22. Juni 2018 mit, nebst dem gedämpften Wetterschutzgitter sei der Einbau im tief liegenden Lichtschacht auf einer Tiefe von 1,5 m geplant. Gemäss dem Formular Lärmschutznachweis des Cercle bruit kann damit eine Reduktion um weitere 5 dB(A) erreicht werden.