Bei der Einzelfallprüfung drängen sich keine Überlegungen zu möglichen Alternativstandorten auf, da sich der vorgesehene Standort im Gebäudeinneren befindet, also an einem günstigen Standort im Hinblick auf die Reduktion von Lärmimmissionen. Bei Wärmepumpen im Gebäudeinneren sind gemäss den Ausführungen auf der einschlägigen Internetseite des Cercle bruit40 verschiedene Massnahmen zur Dämpfung des Luftschalls möglich, namentlich Schallschutzhauben, Schalldämpfer an Schächten, Lüftungskanälen und Wetterschutzgittern, tiefe Lichtschächte oder die Abschirmung von Lichtschächten.