Mit dem errechneten Beurteilungspegel von 32,4 dB(A) werden sowohl die Planungswerte (55 dB(A) zur akustischen Tageszeit und 45 dB(A) zur akustischen Nachtzeit)39 eingehalten als auch die Vorsorgewerte des beco (43 dB(A) tagsüber und 33 dB(A) nachts). Bei der Einzelfallprüfung drängen sich keine Überlegungen zu möglichen Alternativstandorten auf, da sich der vorgesehene Standort im Gebäudeinneren befindet, also an einem günstigen Standort im Hinblick auf die Reduktion von Lärmimmissionen.