c) Gemäss dem Lärmschutznachweis der O.________38 ist von einem Beurteilungspegel von 32,4 dB(A) auszugehen. Dabei ist berücksichtigt, dass als Lärmschutzmassnahme ein "Wetterschutzgitter schallgedämmt" angebracht werden soll, welches den Beurteilungspegel um ca. 3 dB(A) reduziert. Weitere Lärmschutzmassnahmen sind auf dem Lärmschutznachweis nicht aufgeführt.