Die Beschwerdeführenden rügten in ihrer Beschwerde zunächst, der erforderliche Lärmschutznachweis fehle in den Baugesuchsunterlagen. Mit Verfügung vom 5. März 2018 stellte das Rechtsamt den Beschwerdeführenden Kopien verschiedener Unterlagen aus den Vorakten zu, darunter den Lärmschutznachweis der O.________ mit Eingangsstempel der Bauverwaltung Hilterfingen vom 15. November 2017, sowie die Erläuterungen "Schalldämmung von der Heizung zu lärmempfindlichen Räumen des Nachbarhauses" der O.________ vom 14. November 2017.