7. Lärm a) Die nachträgliche Projektänderung gemäss Baugesuch vom 20. Juli 2017 umfasst den Einbau einer zweiten Wärmepumpe im Untergeschoss von Haus West.33 Nach dem angefochtenen Entscheid müssen die diesbezüglichen Auflagen im Fachbericht Immissionsschutz des beco vom 21. November 2017 eingehalten werden. Danach dürfen die von der Wärmepumpe allein erzeugten Lärmimmissionen die Vorsorgewerte des beco nicht überschreiten. Diese betragen bei der hier massgebenden Empflindlichkeitsstufe II tagsüber (07.00 bis 19.00 Uhr) 43 dB(A) und nachts (19.00 bis 07.00 Uhr) 33 dB(A).34 32 Zaugg/ Ludwig, a.a.O., Art. 29 N. 1