Die Beschwerdeführenden bemängeln, aus den Plänen gehe nicht hervor, dass Obstbäume gemeint seien. Die Beschwerdegegnerin hat mit ihrer Beschwerdeantwort die Kopie eines Umgebungsgestaltungsplans vom 19. Juli 2017 / rev. 16. August 2017 eingereicht. Auf diesem sind auf der Nordseite des Grundstücks zwei Bäume eingezeichnet, welche mit der Legende "Hochstamm Obstbaum (nach Wahl BH) Grenzabstand 3 m" versehen sind. Das Baugesuch sei entsprechend zu korrigieren. Die Beschwerdeführenden beantragen in ihren Schlussbemerkungen vom 12. Juli 2018 sinngemäss, dass die Baubewilligung, soweit sie erteilt bzw. bestätigt wird, diesbezüglich präzisiert werde.