Dies führt jedoch nicht dazu, dass die Zuverlässigkeit der gemessenen Höhenangaben in Zweifel gezogen werden muss. Im Zusammenhang mit den übrigen Teilen des Vermessungsberichts, namentlich auch mit der Angabe der Vermessungspunkte auf dem Situationsplan26, wird der Irrtum geklärt. Nach dem Gesagten ist es zudem korrekt, dass im Vermessungsbericht die Gebäudehöhe bis oberkant Dachkonstruktion (ohne Dachhaut) gemessen wird. Demnach ist davon auszugehen, dass die Vermessung gemäss dem Bericht der K.________ die tatsächlichen Verhältnisse wiedergibt und sich oberkant First beim Nord- und beim Südgiebel, wie auf den Projektplänen angegeben, auf einer Höhe von 674,44 m.ü.M. befindet.