20 Dekret vom 10. Februar 1970 über das Normalbaureglement (NBRD; BSG 723.13) 21 Verordnung vom 25. Mai 2011 über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV; BSG 721.3) RA Nr. 110/2018/12 15 der Projektänderung vom 17. April 2018 eingereichten Projektplan22 wird das gewachsene Terrain an der nördöstlichen Gebäudeecke abgetragen, im Bereich senkrecht unter den Giebeln jedoch aufgeschüttet. Demnach ist die bergseitige Fassadenhöhe (ohne Hangzuschlag, vgl. Art. 212 Abs. 3 GBR) vom abgetragenen Terrain aus zu messen. An den übrigen Fassaden ist vom gewachsenen Terrain aus zu messen.