Die Rügen der Beschwerdeführenden betreffend mangelhafte Baugesuchsunterlagen haben sich mit der Bekanntgabe der Unterlagen gemäss Ziffer 2 d) hiervor teilweise erledigt. Zum anderen Teil erweisen sie sich als unbegründet. 3. Gebäudehöhe 18 Vorakten, pag. 309 19 Vgl. BDE 110/2002/94 E. 3 RA Nr. 110/2018/12 14 a) Die Beschwerdeführenden befürchten, dass die tatsächliche Höhe des Gebäudes nicht den Angaben in den Plänen entspreche bzw. die zulässige Gebäudehöhe überschreite. Sie verlangen, dass die Einhaltung der Vorschriften über die Fassaden- und Firsthöhen nachgeprüft werde.