Der Fachbericht des beco liegt vor; dieser stützt sich auf den Lärmschutznachweis für Luft-/Wasser-Wärmepumpen gemäss Formular des Cercle bruit, verfasst von der O.________15, und auf Erläuterungen der O.________ zur Schalldämmung16. Letztere Unterlagen wurden den Beschwerdeführenden im Beschwerdeverfahren zur Kenntnis gebracht. Die Beschwerdeführenden weisen darauf hin, dass der Lärmschutznachweis durch die unterzeichnende Person nicht datiert worden sei und daher nicht ganz klar sei, dass er sich auf das Baugesuch vom 20. Juli 2017 beziehe.