Die Gemeinde hat für die neue Wärmepumpe einen Fachbericht Immissionsschutz des beco eingeholt.14 Gemäss angefochtenem Entscheid werden noch (nicht näher definierte) ergänzende Unterlagen zu diesem Fachbericht erwartet. Im Zeitpunkt des Entscheids muss eine Beurteilung möglich sein, d.h. die Unterlagen, welche eine Beurteilung der Lärmimmissionen erlauben, müssen vor dem Entscheid vorliegen und die Verfahrensbeteiligten müssen Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Es ist aber nicht ersichtlich, dass entscheidrelevante Unterlagen noch fehlen. Der Fachbericht des beco liegt vor;