d) Die Beschwerdeführenden rügten in ihrer Beschwerde, die Gemeinde habe ihnen keine Kenntnis von den Fachberichten zum Baugesuch vom 20. Juli 2017 gegeben. Zudem habe keine Möglichkeit bestanden, zusätzlich zu den Gesuchsunterlagen vom 20. Juli 2017 Einsicht in die Pläne des ursprünglichen Projekts zu nehmen, um Vergleiche anzustellen. Die Gemeinde hat sich in ihrer Stellungnahme vom 23. Januar 2018 dazu nicht geäussert. 9 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) 10 BVR 2012 S. 28 E. 2.3.5; Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 21