Die Gebäudeabstände werden darin nicht in Zahlen angegeben. Die Pläne ermöglichen es aber, die Gebäudeabstände zu messen und somit die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen. Damit war es auch den Beschwerdeführenden möglich, ihre Rechte zu wahren. Das Fehlen der Gebäudeabstände in Zahlen beeinträchtigte sie nicht in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör.