c) Die Beschwerdeführenden kritisieren, dass auf den Plänen die Gebäudeabstände nicht eingezeichnet seien. Nach Art. 13 Bst. f BewD muss der Situationsplan u.a. Aufschluss geben über den Abstand des Bauvorhabens von benachbarten Gebäuden, und zwar nicht nur darstellerisch, sondern grundsätzlich auch in Zahlen. Die Beschwerdegegnerin hat mit ihrem Bau- bzw. Projektänderungsgesuch vom 20. Juli 2017 und mit der Projektänderung vom 17. April 2018 korrekt vermasste Situationspläne eingereicht. Die Gebäudeabstände werden darin nicht in Zahlen angegeben.