7 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721) RA Nr. 110/2018/12 9 b) Das Rechtsamt hat F.________, G.________, H.________ und I.________ aufgrund ihrer Eigenschaft als Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der Bauparzellen am Verfahren beteiligt. Mit Schreiben vom 3. August 2018 erklärten diese, dass der Kauf- und Werkvertrag mit der Beschwerdegegnerin rückabgewickelt worden sei und die Rückübertragung des Eigentums auf die Beschwerdegegnerin beim Grundbuchamt angemeldet worden sei. Sie seien daher nicht weiter als Grundeigentümer am Verfahren zu beteiligen.